Einträge zu dem Titel "Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Erzdiözese Mainz während des 18. Jahrhunderts nach den Protokollen des Generalvikariats / May, Georg (1998)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft in der Erzdiözese Mainz während des 18. Jahrhunderts nach den Protokollen des Generalvikariats
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Rechtsprechung > Gerichtsbarkeit
Offizialate > Kirchliche Gerichte; Kirchengerichte > Gerichtsverfassung > Ein Offizialat ist das kirchliche Gericht einer Diözese. So wie der Bischof für die Verwaltung eine eigene Behörde hat (das Generalvikariat), der ein Priester vorsteht, der alle Vollmachten vom Bischof übertragen bekommt (der Generalvikar oder Bischofsvikar), so hat er auch ein eigenes Gericht, dem er die Rechtsprechung anvertraut und für das er ebenfalls einen Stellvertreter bestellt, den Gerichtsvikar, der Offizial genannt wird. Grundsätzlich ist das Offizialat kirchliches Gericht für alle Rechtsbereiche, theoretisch auch für Zivilstreitigkeiten. Tatsächlich beschränkt sich die Gerichtstätigkeit - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auf Ehenichtigkeitsverfahren. In Deutschland haben fast alle Diözesen ein eigenes Offizialat, einige Diözesen haben aber auch ein gemeinsames Kirchengericht. > Nur für die katholische Kirche!
Ehescheidung > Ehetrennung > Eherecht
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00395929
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] May, Georg (JDG | GND)
[69 sonstige Körperschaft (z.B. "gefeierte" K. bei Festschr.)] z savigny-stift rechtsgesch, kanon abt
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] z00878
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 128
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 470-549
[76 Erscheinungsjahr] 1998
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] I 07.03.04
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[92c ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Scheidungsrpzesse u. Rechtsprechung d. Vikariatsgerichts. Kirchengerichte haben wir nicht! Be
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1998
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] ZA
[99e Änderungsdatum] 20150727/10:07:21-930651/127 obar
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19981002/13:31:20
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