Einträge zu dem Titel "Zur Bedeutung der Reichsacht in der Frühen Neuzeit / Weber, Matthias (1997)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[15w ] cd00243898
[15z ] 91X1
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Zur Bedeutung der Reichsacht in der Frühen Neuzeit
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Reichsacht > weltl. Strafe (außerdem Landesacht, Stadtacht), die den Betroffenen (Geächteten) in den Zustand der absoluten Rechtlosigkeit setzte: er wurde für vogelfrei (>ex lege<) erklärt, d. h. niemand durfte ihn unterstützen, jeder konnte ihn töten. Die A. stand oft neben dem kirchl. Bann.
Reichsrecht > Reichsgewalt > Staatsrecht
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Weber, Matthias
[49 ] Weber, Matthias: Zur Bedeutung der Reichsacht
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 55-90
[76 Erscheinungsjahr] 1997
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] 00253151
Zur Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte der Vertragsexemplare des Westfälischen Friedens / kein Autor 1997
Zeremoniell als politisches Verfahren : Rangordnung und Rangstreit als Strukturmerkmale des frühneuzeitlichen Reichstags / Stollberg-Rilinger, Barbara 1997
Reichspolitische Beziehungsgeflechte im 16. Jahrhundert : Lazarus von Schwendi und der Dresdner Hof / Nicklas, Thomas 1997
Neue Studien zur frühneuzeitlichen Reichsgeschichte / Kunisch, Johannes 1997
Der Fürstenverein 1662 : Zur Problematik der "iura principum" nach dem Westfälischen Frieden / Schnettger, Matthias 1997
Humanistische Politik zwischen Reformation und alter Kirche : Hieronymus Vehus und die lutherische Frage auf den Reichstagen der Reformationszeit / Fuchs, Thomas 1997
Die Römische Königswahl vivente imperatore in der Neuzeit : Zum Problem der Kontinuität in einer frühneuzeitlichen Wahlmonarchie / Neuhaus, Helmut 1997
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] H 03.03.03
[92a ] E
[92c ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Reichsacht als Strafinstrument: welcher Personenkreis, welche Tatbestände, Ächtungsfrquenz, Wirkung u. Folgen. Die Acht als Ungeorsamsfolge stellt d. Geächteten außerhalb d. REichsfriedensordnung. Rechtl. u. soziale Isolierung, ausgesprochen vom Kaiser, RKG od. RHR. 1495-1709=60 Urteile. Ächtung war auch polit. Instrument. Lösung aus der Acht durch Gehorsamsverpflichtung
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1997
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20060823/16:41:18
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19980406/10:21:55
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