Einträge zu dem Titel "Shylock? : Zinsverbot und Geldverleih in jüdischer und christlicher Tradition / Heil, Johannes; Wacker, Bernd (1997)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00254498
Antikapitalismus und Antisemitismus : Die Wirtschaftsmentalität der Katholiken im Wilhelminischen Deutschland / Blaschke, Olaf 1997
Neue Gemeinden - alte Bilder : Von den Schwierigkeiten der Deutung jüdischer Nachkriegsgeschichte in Deutschland / Wetzel, Juliane 1997
Christlicher und jüdischer Geldhandel im Vergleich : Das Beispiel der geistlichen Herrschaft Trier / Burgard, Friedhelm 1997
Die Rothschilds und das Geld : Bilder und Legenden / Backhaus, Fritz 1997
Über das Fortwuchern von Stereotypvorstellungen in der Geschichtswissenschaft / Rohrbacher, Stefan 1997
Hinter den Spiegeln : Mergels Uhr und Aarons Risiko ; Aufsatz ohne Untertitel / Schmidt, Michael 1997
Weltwirtschaft und Weltherrschaft : Eine Skizze aus den Quellen zu einem Aspekt des Antisemitismus in der NSDAP-Propaganda / Meyer zu Uptrup, Wolfram 1997
Frankfurt am Main - ein europäisches Finanzzentrum : Aspekte zu Banken und Bankpolitik in Frankfurt am Main im 18. und 19. Jahrhundert / Forstmann, Wilfried 1997
Kapitalismus, Zins und Religion bei Werner Sombart und Max Weber : Ein Rückblick / Tyrell, Hartmann 1997
[15w ] cd00240685
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Shylock? : Zinsverbot und Geldverleih in jüdischer und christlicher Tradition
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Judentum > Judaismus; Jüdische Religion; Talmud; Jüdische Kultur; Ostjudentum > Nichtchristliche Religionen
Kreditwirtschaft > Finanzwirtschaft
Zinsverbot > Wucher > Zinsverbot bezeichnet das im Alten Testament der Bibel und im Koran ausgesprochene Verbot, Zinsen zu verlangen. Dieses Verbot galt über lange Zeit auch im Christentum, wurde später jedoch abgeschwächt bzw. ganz aufgehoben.
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Hrsg. von Johannes Heil u. Bernd Wacker
[41 Herausgeber] Heil, Johannes (JDG | GND)
[412 Herausgeber] Wacker, Bernd
[49 ] Heil, Johannes: Shylock?, hrsg.
[492 ] Wacker, Bernd: Shylock?, hrsg.
[493 ] Shylock?
[74 Erscheinungsort(e)] München
[75 Verlag(e)] Fink
[76 Erscheinungsjahr] 1997
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] 304 S. : Ill., Tab.
[87 ISBN] 3770531604
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] A 07.06
[90a ] A 09.07
[92a ] A
[92c ] 09
[92d ] 11
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Standort: DBL 1997 A 5522; "Shylock" ist d. Geldverleiher im "Kaufmann von Venedig", Beitr. sindt z.T. eher theolog. Deutung
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1997
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] SB
[99e Änderungsdatum] 20150821/12:26:39-925090/287 obar
[99K ] 20120911/18:32:47
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19970528/15:43:33
[99w ] 20050803
[99z ] YYY