Einträge zu dem Titel ""Prima tonsura sey inuentum et traditio...Antichristi Papae" : Zur Tonsurierung dreier evangelischer Fürstensöhne im Kloster Huysburg im Jahre 1578 / Mager, Inge (1996)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] "Prima tonsura sey inuentum et traditio...Antichristi Papae" : Zur Tonsurierung dreier evangelischer Fürstensöhne im Kloster Huysburg im Jahre 1578
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Bischofswahlen > Kirchenwahlen
Dynastien > Fürstenhäuser; Herrscherfamilien; Herrscherhäuser > Adelsfamilien
Kirchenpolitik
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00389624
[31p diverse Spezialschlagwörter] Welfen, Haus Hannover (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Mager, Inge (JDG | GND)
[49 ] Mager, Inge: "Prima tonsura sey inuentum et
[69 sonstige Körperschaft (z.B. "gefeierte" K. bei Festschr.)] jb. ges. niedersaechs. kirchengesch.
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] z00401
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 94
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 109-121 : Ill.
[76 Erscheinungsjahr] 1996
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] H 02.03.02
[90a ] H 07.04.08
[92a ] E
[92c ] 04
[92d ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Tonsurierung war kirchenrechtl. erforderl., um in d. geistl. Stand einzutreten, der Voraussetzung war für d. späteren Aufstieg zum Bischof. Hier d. kirchenpolit. "Tricks" um d. Söhne d. evang. gesonnenen Herzoghauses auf d. Bischofsstuhl von Halberstadt zu bringen. Kloster war nur d. Ort d. Tonsurierung, kein SW erforderlich.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1997
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] ZA
[99e Änderungsdatum] 20141210/13:56:07-898514/1623 obar
[99K ] 20141210/16:41:40-718334/1641
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19971016/09:59:55
[99w ] 20050803
[99z ] YYY