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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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00248280
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Fürsorge an der Schwelle zu staatlicher Sozialpolitik : Vinckes Antworten auf soziale Fragen
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Sozialpolitik > Sozialstaat Oberpräsidenten > Oberpräsident (eigentlich: Oberregierungspräsident) war der Titel des obersten Vertreters des Staates Preußen für das Gebiet einer Provinz. Der Oberpräsident einer preußischen Provinz entsprach etwa dem Landesstatthalter eines österreichischen Kronlandes. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde er vom jeweiligen Kurfürst bzw. König ernannt und war nur diesem verantwortlich. Ab 1808 bzw. 1815 war der Oberpräsident Verwaltungschef der Provinz. Er war allerdings nicht der Vorgesetzte der Regierungspräsidenten; diese unterstanden direkt dem preußischen Innenministerium in Berlin. Der Oberpräsident hatte das Recht, sich von den Regierungspräsidenten über alle Belange der Provinz unterrichten zu lassen und durfte bei Gefahr im Verzug auch selbst eingreifen. Neben Ober- und Regierungspräsidenten fungierten als oberste Beamte des Provinzialverbandes die Landeshauptleute, welche die Selbstverwaltungsbefugnisse der Provinzen ausübten und von den Provinziallandtagen gewählt wurden. Unter dem Nationalsozialismus wurden die Befugnisse der Oberpräsidenten ausgeweitet und sie nahmen dann auch Reichsinteressen wahr, ähnlich den Befugnissen eines Reichsstatthalters. Der Dualismus zwischen den Befugnissen von Ober- und Regierungspräsidenten wurde bis 1945 nicht mehr gelöst. Sozialethik > Sozialanschauungen; Gesellschaftsethik; Konsumkritik; Verteilungsgerechtigkeit; Soziale Gerechtigkeit > Ethik; Sozialphilosophie > Die Hauptfrage der Sozialethik (auch Gesellschaftsethik) zielt nicht auf das individuelle Handeln, sondern auf die sozialen Gebilde als solche, d.h. auf Strukturen und Institutionen. Man fragt danach, ob gegebene institutionelle Gebilde gerecht oder ungerecht sind. Nötigenfalls wird gefragt, ob und wie diese verbessert werden können (Sozialreform). Aufgrund der spezifischen Verfestigung und Konsolidierung derartiger Strukturen kann nicht immer und unmittelbar ein individualethischer Imperativ an konkrete Personen gestellt werden. Freilich mues stets zu einer Rückführung des Institutionellen auf das Personale kommen, da derartige Sozialstrukturen keinen Selbstzweck außerhalb der Person besitzen und sie beständig der Humanisierung bedürfen.
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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00407096
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[31p
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diverse Spezialschlagwörter]
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Vincke, Ludwig von (JDG | GND)
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Knackstadt, Wolfgang: Fürsorge an der Schwelle
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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265-288
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[Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]]
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K 11.03
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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1997
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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19970812/09:59:50
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