Einträge zu dem Titel "Das Recht der Reichsstadt Augsburg und die Versuche zu seiner Kodifizierung im 18. Jahrhundert / Hecker, Hans-Joachim (1996)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00224161
[15w ] cd00231855
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Das Recht der Reichsstadt Augsburg und die Versuche zu seiner Kodifizierung im 18. Jahrhundert
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Stadtrecht > Munizipalrecht; Stadtluft macht frei > Verfassung > Summe der innerhalb einer Stadt geltenden Rechtsnormeen sowie der rechtl. Beziehungen zw. Bürgern u.Stadtherren. Weiteres s. Sachwörterbuch d. Mediävistik, S. 780.
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Reichsstädte > Reichsstädtekollegium; Stadtstaaten > Reichsstände; Stadtrecht
[31g diverse Spezialschlagwörter] Augsburg (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Hecker, Hans-Joachim (JDG | GND)
[48 ] Hecker, Hans-Joachim: Das Recht der
[69 sonstige Körperschaft (z.B. "gefeierte" K. bei Festschr.)] Z. Savigny-Stift. Rechtsgesch., German. Abt.
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] z00877
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 126
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 391-396
[76 Erscheinungsjahr] 1996
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] I 03.03.02
[92a ] E
[92c ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Kodifikationen aller Rechtsbereiche.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1996:00123
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] ZA
[99e Änderungsdatum] 20140923/10:59:54-855586/136 osg
[99K ] 20140924/07:54:03-696915/123
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19960817/10:04:57
[99w ] 20050803
[99z ] 123