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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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00223892
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Les relations politiques entre Neuchâtel et Berlin au XVIIIe siècle
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Landeshoheit > Landesherrschaft; Territorialherrschaft; Landesherrlichkeit; Herrscherwechsel > Herrschaft; Territorialpolitik Personalunionen Sukzession (Staatsrecht) > Herrschaftswechsel > Staatsrecht > Als Nachfolgestaat (auch Sukzessionsstaat) wird im allgemeinen Sprachgebrauch ein Staat genannt, der das Staatsgebiet oder einen Teil eines zerfallenden oder sich verkleinernden Staates erwirbt oder auf dessen Territorium neu entsteht. Im engeren völkerrechtlichen Sprachgebrauch bezeichnet ein Nachfolgestaat ein neues Völkerrechtssubjekt, das nach der Auflösung eines bestehenden die Rechtsnachfolge für diesen erloschenen Staat antritt. So fallen alle Verträge, Rechte und Pflichten, die für den vorherigen Staat gegolten haben, nun auf den Nachfolger. Die Wiener Konvention über das Recht der Staatennachfolge in Verträge (1978) sieht in Artikel 34 grundsätzlich eine Universalsukzession der nach einem Staatenuntergang neu entstandenen Staaten vor, und zwar sowohl in bilaterale als auch in multilaterale Verträge.
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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00397863; 00399859
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[31p
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diverse Spezialschlagwörter]
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Friedrich II., Preußen, König (JDG | GND)
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[48
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Henry, Philippe: Les relations politiques
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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33-44
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[90
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[Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]]
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I 03.02.02
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[93
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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N.s Entw. unter preuß. Herrsch. im 18. Jh. bis zur Neutralität
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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1996:00123
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[96
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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19960730/15:53:32
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