[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00222904 |
[15w | ] | cd00223717 |
[15z | ] | 91X3 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Die Ächtung des Fluchens durch reformierte Sittengerichte |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Alltag > Lebensweise; Alltagskultur Kirchenzucht > Kirchenzucht ist ein im Protestantismus verwendeter Begriff, unter dem vielfältige Bemühungen zur Sicherstellung der kirchlichen Ordnung und Lehre zusammengefasst werden. Mögliche Maßnahmen zur Sicherstellung der kirchlichen Ordnung und Lehre umfassen eine breite Palette, angefangen von der Abmahnung etwa eines kirchlichen Amtsträgers bis hin zur Aberkennung von kirchlichen Rechten, zum Beispiel dem Ausschluvom Abendmahl. In der evangelischen Kirchengeschichte kommt der Kirchenzucht vor allem in den reformierten Kirchen eine wichtige Bedeutung zu. Teile der reformierten Theologie sehen in ihr (neben der Wortverkündigung und der Sakramentsverwaltung) ein drittes, zwingendes Merkmal einer Kirche (eine nota ecclesiae). Die Hochschätzung der Kirchenzucht in reformierten Kirchen geht insbesondere auf Martin Bucer und Johannes Calvin zurück. Ihre theologische Begründung wurzelt im Neuen Testament, und zwar besonders in Matthäus 18,15-17: "Sündigt aber dein Bruder an dir, so geh hin und weise ihn zurecht zwischen dir und ihm allein . Hört er . nicht, so sage es der Gemeinde." Reformierte Kirche > Kirchengemeinden; Französisch-Reformierte Kirchengemeinden; Evangelisch-Reformierte Kirche > Evangelische Kirche Sozialdisziplinierung Strafrecht > Militärstrafrecht > Recht |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Schmidt, Heinrich R. |
[48 | ] | Schmidt, Heinrich R.: Die Ächtung des Fluchens |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 65-120 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1993 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00224485 Seelenheil und Untertanenpflicht : Zur gesellschaftlichen Funktion und theoretischen Begründung des Eides in der ständischen Gesellschaft / Holenstein, André 1993 Verwünschen und Verfluchen : Formen der verbalen Konfliktregelung in der ländlischen Gesellschaft der Frühen Neuzeit / Labouvie, Eva 1993 Der Fluch und der Eid : Die metaphysische Begründung gesellschaftlichen Zusammenlebens und politischer Ordnung in der ständischen Gesellschaft / Blickle, Peter; Holenstein, André 1993 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | H 03.03.02 |
[90a | ] | H 07.04.08 |
[92a | ] | E |
[92c | ] | 05 |
[92d | ] | 08 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Fluch will das regulierende Eingreifen Gottes erzwingen. Von der christl. Obrigkeit geächtet, trotzdem weite Verbreitung u. schließlich auch alltäglicher. Fluchen als Delikt unterliegt d. gesetzl. Strafe. Differenzierung d. Strafen für das Delikt Fluchen je nach Art u. Inhalt d. Fluchens (Schimpfen, Gotteslästerung, Verfluchen). Bestrafung als Sozialdisziplinierung |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1996:00123 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20061018/10:42:05 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19970409/09:56:03 |
[99w | ] | 20050803 |
[99z | ] | 123 |