[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00222792 |
[15w | ] | cd00230354 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Kirche, Kinder, Karrieren : Päpstliche Dispense von der unehelichen Geburt im Spätmittelalter |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Nichteheliche Kinder > Uneheliche Kinder; Außereheliche Kinder; Illegitime Kinder Kinder > Lebensalter > 3 bis 14 Jahre Papsttum Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Schmugge, Ludwig (JDG | GND) |
[48 | ] | Schmugge, Ludwig: Kirche, Kinder, Karrieren |
[74 | Erscheinungsort(e)] | Zürich |
[75 | Verlag(e)] | Artemis & Winkler |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1995 |
[77 | Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] | 511 S. : Ill., Tab. |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | F 06.02.04 |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 08 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Quelle: The Journal of eccles. history 47 (1996) 4, S. 744 OPAC 00 Vorh. in 1a = 1 A 231 528. Orig. ges. Es geht um Dispense für diejenigen, die in d. kirchl. Dienst treten wollten. Quelle ist d. Pönitentiarie in Rom (oberstes Beichtamt! d. Kirche) hatte die "Entscheidung über Sitten u. Heil d. Seele". Betr. Kinder aus allen Ständen. Illegitimität habe ich als SW eingeführt, da dazu eine Reihe von Unters. vorhanden sind. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1996:00123 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | MO |
[99e | Änderungsdatum] | 20150327/12:55:15-909451/1939 obar |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19970121/21:22:31 |
[99w | ] | 20050803 |
[99z | ] | 123 |