Einträge zu dem Titel "Fulda und Würzburg : Tausend Jahre Konfrontation / Wendehorst, Alfred (1996)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00221323
[15w ] cd00228309
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Fulda und Würzburg : Tausend Jahre Konfrontation
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein.
Klöster > Schottenklöster; Eigenklöster; Abteien; Reichsabteien > Stifte
Bistümer > Hochstifte; Fürstbistümer
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31g diverse Spezialschlagwörter] s200425259a; 00387883; 00407848
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Wendehorst, Alfred (JDG | GND)
[48 ] Wendehorst, Alfred: Fulda und Würzburg
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 155-168
[76 Erscheinungsjahr] 1996
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] 00221309
Fulda im Alten Reich : Vortragsreihe des Fuldaer Geschichtsvereins 1994 / Jäger, Berthold 1996
Beziehungen zwischen Mainz und Fulda : Ein Kräftefeld von Kirche und Staat bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches / Staab, Franz 1996
Fuldas Stellung im Reich der Karolinger und Ottonen / Geuenich, Dieter 1996
Die Beziehungen zwischen Hessen und dem Hochstift Fulda / Polley, Rainer 1996
Fuldas Stellung im spätmittelalterlichen Reich / Moraw, Peter 1996
Fuldas Stellung im Reich der Salier und Staufer / Vogtherr, Thomas 1996
Fulda im Reich der Frühen Neuzeit / Stievermann, Dieter 1996
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] A 06.02.04
[92a ] A
[92c ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] 742/44 Gründg. v. Abtei F. u. Bistum W., Exemtionsprivileg d. Klosters wird von W. nicht anerkannt, was d. W.-F. Verh. prägt bis 1752
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1996:00123
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20140821/09:07:19-703354/1386 obar
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19960925/13:01:43
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