[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00205535 |
[15w | ] | cd00201718 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Faktoren der Privatrechtsvereinheitlichungen um 1800 und um 1900 |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Privatrecht > Zivilrecht > Recht Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Brauneder, Wilhelm (JDG | GND) |
[48 | ] | Brauneder, Wilhelm: Faktoren der |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 1-11 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1993 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00206260 Die Einteilung des Rechts in öffentliches Recht und Privatrecht : Eine naturrechtliche Theoriebildung? / Schröder, Jan 1993 Die Rechtsquellenlehre in der deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts / Landau, Peter 1993 Juristische Theoriebildung und Rechtliche Einheit : Beiträge zu einem rechtshistorischen Seminar in Stockholm im September 1992 / kein Autor 1993 Rechtseinheit durch Rechtsprechung? : Zu Theorie und Praxis gerichtlicher Regelbildung im 19. Jahrhundert in Deutschland / Mohnhaupt, Heinz 1993 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | K 03.03.02 |
[90a | ] | L 03.03.02 |
[92a | ] | F |
[92b | ] | G |
[92c | ] | 05 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Mit ausreichendem dt. u. österr. Anteil. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1995:01907 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20150116/13:13:07-861528/2767 obar |
[99K | ] | 20150119/10:27:43-682255/2114 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19960913/11:24:48 |
[99w | ] | 20050803 |
[99z | ] | 95xx01907 |