Einträge zu dem Titel "Quellen zu Verfassungswirklichkeit und Verfassungswunsch in der reformierten Kirche der Grafschaft Mark zur französisch-bergischen Zeit / Kampmann, Jürgen (1995)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Quellen zu Verfassungswirklichkeit und Verfassungswunsch in der reformierten Kirche der Grafschaft Mark zur französisch-bergischen Zeit
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein.
Kirchenordnungen > Kirchenverfassung > Kirchenordnung heißen heute die Kirchenverfassungen (zum Teil unter Einschluder Kirchlichen Lebensordnungen) einiger evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Daneben ist Kirchenordnung der Fachbegriff für eine genuin neue Gruppe materieller Rechtstexte, die im Gefolge der Reformation entstehen. Ausgehend von Deutschland entstehen dann Kirchenordnungen auch in ganz Europa (z.B. in der Schweiz und in Frankreich als ordonnances ecclesiastiques). In den zur Reformation übergegangenen Städten und Territorien war durch die Ablehnung der bischöflichen und päpstlichen Jurisdiktion und des kanonischen Rechts ein rechtsfreier Zustand entstanden, in den Spiritualisten mit radikal-eschatologischen und egalitären Ideen vorstießen. Die Einführung reformatorischer ("evangelischer") Kirchenordnungen markierte den Beginn der Phase einer Konsolidierung. Wichtige frühe Kirchenordnungen sind dann die Kirchenordnungen von Johann Bugenhagen (z.B. für Braunschweig 1528, für Lübeck 1531 und Wolfenbüttel 1543) sowie die gemeinsame Kirchenordnung der Markgrafschaft Brandenburg und der Reichsstadt Nürnberg von 1533 von Andreas Osiander.
Quellen > Regesten > Nur als Formalschlagwort
Reformierte Kirche > Kirchengemeinden; Französisch-Reformierte Kirchengemeinden; Evangelisch-Reformierte Kirche > Evangelische Kirche
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00396187
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Jürgen Kampmann
[41 Herausgeber] Kampmann, Jürgen (JDG | GND)
[48 ] Kampmann, Jürgen: Quellen zu Verfassungswirklichkeit und, hrsg.
[482 ] Quellen zu Verfassungswirklichkeit und Verfassungswunsch
[69 sonstige Körperschaft (z.B. "gefeierte" K. bei Festschr.)] Jahrbuch für westfälische Kirchengeschichte
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] z00445
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 89
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 45-138
[72 Reprintvermerk] Jb. westfäl. Kirchengesch.
[76 Erscheinungsjahr] 1995
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] K 08.04
[92a ] F
[92c ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Ab S. 54 Abdr. von 2 Kirchenordnungen verfaßt 1. Anton Senger 1809 u. 2. Wilhelm Bäumer (ist d. umfassendere) 1810 u. 2 Stellungnahmen dazu. Wichtige Quelle für d. Gesch. d. Reformierten Kirche in Westfalen.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1995:00514
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] QS
[99e Änderungsdatum] 20150330/10:05:24-896457/107 obar
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19950831/10:49:55
[99w ] 20050803
[99z ] 95xx0514