Einträge zu dem Titel "Maiestas Carolina : Der Kodifikationsentwurf Karls IV. für das Königreich Böhmen von 1355 / Hergemöller, Bernd-Ulrich (1995)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[15w ] cd00209982
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Maiestas Carolina : Der Kodifikationsentwurf Karls IV. für das Königreich Böhmen von 1355
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kaiser > Kaisertum > Monarchie
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Maiestas Carolina > wird das Gesetzbuch bezeichnet, das Karl IV. 1351-1354 für das Königreich Böhmen entwerfen ließ. Der Ausdruck wurde 1617 geprägt. Die auf der Basis einheimischen Rechts und der Konstitutionen von Melfi Friedrichs II. (1231) erarbeiteten 127 Artikel sollten die Macht des Königs stärken, weshalb die böhmischen Landstände solange Widerstand leisteten, bis Karl IV. das Projekt 1355 fallen ließ.
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00382841
[31p diverse Spezialschlagwörter] Karl IV., Heiliges Römisches Reich, Kaiser (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[39 Verfasserangabe (Personen u. Körperschaften)] Auf Grundlage d. lat. Handschr. hrsg., eingel. u. ins Dt. übertr. von Bernd-Ulrich Hergemöller
[41 Herausgeber] Hergemöller, Bernd-Ulrich (JDG | GND)
[48 ] Hergemöller, Bernd-Ulrich: Maiestas Carolina : Der, hrsg.
[482 ] Maiestas Carolina : Der Kodifikationsentwurf Karls IV.
[74 Erscheinungsort(e)] München
[75 Verlag(e)] Oldenbourg
[76 Erscheinungsjahr] 1995
[77 Umfangsangabe : Illustr. + Begleitmaterial ; Format] CLXXIII, 304 S.
[85 Gesamttitel (Serientitel) ; Zählung oder _Ident ; Zählung] Veröffentlichungen des Collegium Carolinum ; 74
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] F 03.02.02
[92a ] C
[92c ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Standort: DBL 1995 A 27010
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1995:01103
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] QS
[99e Änderungsdatum] 20150710/11:30:49-916319/898 obar
[99K ] 20150710/17:21:48-888709/1345
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19950620/10:17:52
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