[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00201858 |
[15w | ] | cd00202570 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Stiftspfründen als Elemente des Bildungswesens im spätmittelalterlichen Reich |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kollegiatstifte > Kollegiatkapitel; Chorherrenstift > Stifte > Körperschaft der Weltgeistlichen (Kanoniker) an einer Kollegiatkirche (Stiftskirche). Benefizium > Kirchenbenefizium; Pfründe; Kirchenpfründe; Präbende; Beneficium ecclesiasticum > Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für "Unterhalt" abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab. Universitäten > Technische Universitäten; Fakultäten |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Moraw, Peter (JDG | GND) |
[48 | ] | Moraw, Peter: Stiftspfründen als Elemente des |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 270-297 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1995 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00200586 Studien zum weltlichen Kollegiatstift in Deutschland / Crusius, Irene 1995 Basilicae muros urbis ambiunt : Zum Kollegiatstift des frühen und hohen Mittelalters in deutschen Bischofsstädten / Crusius, Irene 1995 Das Stift Neumünster in Würzburg in der Literaturgeschichte des Mittelalters / Wendehorst, Alfred 1995 Zu Entstehung und Aufgaben der karolingischen Pfalzstifte / Heinemeyer, Karl 1995 Adeliges Burgstift und Reichskirche. : Zu den historischen Voraussetzungen des Naumburger Westchores und seiner Stifterfiguren / Wiessner, Heinz; Crusius, Irene 1995 Das bischöfliche Kollegiatstift außerhalb der Bischofsstadt im frühen und hohen Mittelalter am Beispiel der Erzdiözese Trier / Heyen, Franz-Josef 1995 Gabriel Biel und die oberdeutschen Stifte der Devotio moderna / Crusius, Irene 1995 Der Kanonikerkonvent des (hochadligen) Damenstifts St. Cosmas und Damian in Essen während des Mittelalters / Schilp, Thomas 1995 Die Kanoniker und ihre Regel im 9. Jahrhundert / Semmler, Josef 1995 Kollegiatstifte und bischöfliche Verwaltung im Bistum Münster / Kohl, Wilhelm 1995 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | F 06.02.06.02 |
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[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | betr. Univ.bildung ab 14. Jh. Kollegiatstifte nicht unter Klöster verschwinden lassen! |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1995:07294 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20140624/13:22:39-847088/2138 obar |
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