[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00188731 |
[15w | ] | cd00184193 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Eine "Geschäftsordnung für die Konferenzen des deutschen Episkopats" aus dem Jahr 1943 : Kanonistische Bemerkungen zur Gesch. d. Bischofskonferenz aufgrund d. Nachlasses Faulhaber |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Bischofskonferenzen Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31k | diverse Spezialschlagwörter] | s200423211a; Katholische Kirche (JDG | GND) |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | (DE-588)118532073 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Haering, Stephan |
[48 | ] | Haering, Stephan: Geschäftsordnung für d. Konferenzen |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 809-834 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1994 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00181149 Iuri canonico promovendo : Festschrift für Heribert Schmitz zum 65. Geburtstag / Aymans, Winfried; Geringer, Karl-Theodor; Krämer, Peter; Riedel-Spangenberger, Ilona; Müller, Ludger 1994 Schriftenverzeichnis Prof. Dr. Heribert Schmitz : Stand 1. Mai 1994 / Kalde, Franz 1994 Die Periodisierung der kirchlichen Rechtsgeschichte in der Auseinandersetzung zwischen Ulrich Stutz und Rudolph Sohm / Müller, Ludger 1994 Die Ablehnung des kirchlichen Richters im Frühmittelalter / Pérez de Heredia y Valle, Ignacio 1994 Päpstlich delegierte Richter im mittelalterlichen Salzburg : Ein Beitr. zur Gesch. d. geistl. Gerichtsbarkeit d. 12. u. 13. Jh. / Paarhammer, Hans 1994 Zu den Geschäftsordnungen der drei letzten allgemeinen Konzilien : Ekklesiologische Implikationen / Ganzer, Klaus 1994 Staatskirchenrecht oder Religionsrecht? : Begriffs- u. problemgesch. Notizen / Hollerbach, Alexander 1994 P. Franz Xaver Wernz : Lehrer, Kanonist u. Jesuitengeneral aus Rottweil ; Ein dt. Kirchenrechtler in Rom / Puza, Richard 1994 Die Anfänge des Philosophisch-Theologischen Studiums Erfurt unter rechtlichen Gesichtspunkten betrachtet / Hartelt, Konrad 1994 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | O 13.03 |
[92a | ] | J |
[92c | ] | 08 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Bischofskonferenzen als Organe kirchl. Verfassungsstruktur, eigenes Schlagw.? |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1994 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20130703/10:13:19-659898/804 obec |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19950707/13:14:43 |
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