[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00182386 |
[15w | ] | cd00146808 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Die Stadtrechtsentwicklung im Niederrheinland und der Oberhof Kleve |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Stadtrecht > Munizipalrecht; Stadtluft macht frei > Verfassung > Summe der innerhalb einer Stadt geltenden Rechtsnormeen sowie der rechtl. Beziehungen zw. Bürgern u.Stadtherren. Weiteres s. Sachwörterbuch d. Mediävistik, S. 780. Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Kleve (Kreis Kleve) (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Flink, Klaus |
[48 | ] | Flink, Klaus: Stadtrechtsentwicklung im Niederrheinland |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 15-44 : Ill. |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1994 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00181828 Das Stadtrecht von Kleve und das Kleine Kaiserrecht / Munzel, Dietlinde 1994 Das Stadtrecht von Kleve und der Sachsenspiegel / Lieberwirth, Rolf 1994 Der "Liber Sentenciarum" der Klever Schöffen (Edition) / Thissen, Bert 1994 Staufisches Reichsrecht und klevische Stadtrechtsprivilegien : Zur Wirkungsgesch. d. Verfassungsgesetzgebung Friedrichs II. von Hohenstaufen am Niederrhein / Buschmann, Arno 1994 Der Oberhof Kleve und seine Schöffensprüche : Untersuchungen zum Klever Stadtrecht / Diestelkamp, Bernhard; Flink, Klaus 1994 Rechtshistorische Bemerkungen zum "Liber sentenciarum promulgatarum per scabinos Clivenses" / Diestelkamp, Bernhard 1994 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | F 03.02.03 |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 05 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Kodifizierung d. niederrhein. Stadtrechte (exemplar. Kleve) |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1994 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20060823/16:39:20 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19950116/08:52:27 |
[99w | ] | 20050803 |