Einträge zu dem Titel "Römisches Recht und deutsches Bürgerliches Recht / Knütel, Rolf (1993)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00165687
[15w ] cd00148822
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Römisches Recht und deutsches Bürgerliches Recht
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Privatrecht > Zivilrecht > Recht
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) > BGB > Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt als zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts die wichtigsten Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen. Es bildet mit seinen Nebengesetzen (z. B. Wohnungseigentumsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Lebenspartnerschaftsgesetz) das allgemeine Privatrecht. Nach langjähriger Beratung in zwei Juristenkommissionen trat das BGB am 1. Januar 1900 durch Art. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) in Kraft (RGBl. 195). > 31h
Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Knütel, Rolf
[48 ] Knütel, Rolf: Römisches Recht
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 43-70
[76 Erscheinungsjahr] 1993
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] 00163537
Die Antike in der europäischen Gegenwart : Referate gehalten auf dem Symposium der Joachim Jungius-Gesellschaft der Wissenschaften Hamburg am 23. u. 24. Okt. 1992 / Ludwig, Walther 1993
Die Antike im Theater und Musiktheater der Gegenwart / Flashar, Hellmut 1993
Übersetzungen antiker Autoren / Fuhrmann, Manfred 1993
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] M 03.03
[92a ] H
[92c ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Reflex d. Römischen Rechts im BGB
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1993
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20060823/16:39:04
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19931123/13:19:47
[99w ] 20050803