Einträge zu dem Titel "Kritik an den Entwürfen des Freiherrn von Kreittmayr zum "Codex Maximilianeus" : Ein Beitr. zur Gesetzgebungsgesch. / Schlosser, Hans (1992)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00164231
[15w ] cd00171995
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Kritik an den Entwürfen des Freiherrn von Kreittmayr zum "Codex Maximilianeus" : Ein Beitr. zur Gesetzgebungsgesch.
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Landrecht > Recht
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00381802
[31p diverse Spezialschlagwörter] (DE-588)118566520
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Schlosser, Hans (JDG | GND)
[48 ] Schlosser, Hans: Kritik an d. Entwürfen d. Freiherrn von Kreittmayr
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 395-407
[76 Erscheinungsjahr] 1992
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] 00160757
Vestigia iuris Romani : Festschrift für Gunter Wesener zum 60. Geburtstag am 3. Juni 1992 / Klingenberg, Georg; Rainer, Joh. Michael; Stiegler, Herwig 1992
Bibliotheksverzeichnisse steirischer Juristen als Quelle zur Geistes- und Rechtsgeschichte des 17. Jahrhunderts / Valentinitsch, Helfried 1992
Humanismus und Privatrecht / Luig, Klaus 1992
Die Rolle von Joachim Georg Darjes in den preußischen Kodifikationsbestrebungen der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts / Pennitz, Martin 1992
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] I 03.03.02
[92a ] E
[92c ] 05
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Inhalt: Entstehungsgesch. d. Cod. Max. Bavar.
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1993
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20150820/14:45:33-873920/533 obar
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19940421/08:16:28
[99w ] 20050803