[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00142573 |
[15w | ] | cd00145719 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Rechtseinheit und Staatsidee in der Donaumonarchie |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. Landrecht > Recht |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Österreich (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Ogris, Werner (JDG | GND) |
[48 | ] | Ogris, Werner: Rechtseinheit u. Staatsidee |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 49-60 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1990 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00145639 Das Judentum der Habsburgermonarchie im Zeitalter von Toleranz, Emanzipation und Antisemitismus / Häusler, Wolfgang 1990 Palacký und Österreich als Vielvölkerstaat / Kořalka, Jiří 1990 Nationale Vielfalt und gemeinsames Erbe in Mitteleuropa / Busek, Erhard; Stourzh, Gerald; Bartoszewski, Władysław 1990 Die Hoffnungen und Mißerfolge der "österreichischen" Orientierung der Polen im Ersten Weltkrieg / Stomma, Stanisław 1990 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | G 03.03 |
[92a | ] | D |
[92c | ] | 05 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Aufgezeigt werden d. vielfältigen Bemühungen, in d. österr. Ländern d. Rechtseinheit herzustellen. Vorläufer gab es bereits im 14. Jh., jedoch gab es d. größten Rechtsangleichungen im 18. u. 19. Jh. mit d. Entmachtung d. Stände. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1992 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20150820/14:19:04-857440/16 obar |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19930706/09:43:45 |
[99w | ] | 20050803 |