Einträge zu dem Titel "Die "consuetudo" im kanonischen Recht bis zum Ende des 13. Jahrhunderts / Wolter, Udo (1992)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] 00140900
[15w ] cd00140544
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die "consuetudo" im kanonischen Recht bis zum Ende des 13. Jahrhunderts
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Gewohnheitsrecht > Common Law > Das Common Law ist das in vielen englischsprachigen Ländern geltende Recht, das sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend weitergebildet wird. Das Common Law hat also Züge des Gewohnheitsrechts. Nur ein geringer, jedoch im 20./21. Jahrhundert dann stark zunehmender Anteil ist kodifiziert (sog. Statutory Law). Das Common Law umfasst alle Rechtsgebiete, d. h. sowohl Zivilrecht (Civil Law) als auch Öffentliches Recht (inkl. Strafrecht).
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Wolter, Udo
[48 ] Wolter, Udo: Consuetudo im kanonischen Recht
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 87-116
[76 Erscheinungsjahr] 1992
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] 00140067
Mittelalterliche Rechtsgewohnheit als methodisch-theoretisches Problem / Dilcher, Gerhard 1992
Gewohnheitsrecht und Rechtsgewohnheiten im Mittelalter / Dilcher, Gerhard 1992
Gewohnheitsrecht und fränkisch-deutsches Gerichtsverfahren / Weitzel, Jürgen 1992
Gewohnheitsrecht und Privileg : Allgemeine Fragen u. ein Befund nach Königsurkunden d. 12. Jh. / Wadle, Elmar 1992
Nach Herkommen und Gewohnheit : Beobachtungen zum Gewohnheitsrecht in d. spätmittelalterl. Gerichtsverfassung Kursachsens / Lück, Heiner 1992
[90 [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] B 06.02.04
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[92c ] 08
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 1992
[96 frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] BT
[99e Änderungsdatum] 20130703/09:01:52-632420/367 obec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 19931109/11:38:23
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