[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00100503 |
[15w | ] | cd00100503 |
[15z | ] | 91X1 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Zur Geltung des Lex Alamannorum |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Alamannen > Juthungen; Alemannen > Walser > Juthungen (griechisch: Iouthungi lateinisch: Iuthungi) waren ein wahrscheinlich alamannischer Stamm nördlich von Donau und Altmühl. Die Juthungen werden bereits vom Geschichtsschreiber Dexippos zur Zeit der Reichskrise des 3. Jahrhunderts sowie von dem spätantiken römischen Historiker Ammianus Marcellinus (330-395) erwähnt. Im Gegensatz zu anderen alamannischen Stämmen wie den Breisgauern (lat. Brisgavi), Bucinobanten (lat. Bucinobantes) und den Lentiensern (lat. Lentienses) bezeichnet der Stammesname Juthungen nicht deren Herkunftsgebiet, sondern den Stamm selbst. Der Name bedeutet so viel wie "Abkömmlinge, Nachkommen"; diese Wortbedeutung bezieht sich auf eine Verbindung mit dem suebischen Stamm der Semnonen. In den Jahren 259/260 fielen die Juthungen in Italien ein, wurden allerdings beim Rückmarsch am 24./25. April 260 von Marcus Simplicinius Genialis in der Nähe von Augsburg geschlagen, wie der 1992 gefundene, so genannte Augsburger Siegesaltar bezeugt. In diesen Jahren ging das Limesgebiet für das Römische Reich verloren bzw. wurde von den Römern infolge interner Machtkämpfe im Imperium selbst geräumt. 270/71 (Schlacht von Placentia und Schlacht bei Pavia) fielen die Juthungen in Italien ein, wurden schließlich von Kaiser Aurelian besiegt. Zwischen 356 und 358 erfolgte zusammen mit den Alamannen ein Einfall in die Provinz Raetien, bei dem das Legionslager Regensburg zerstört wurde. Beim erneuten Vorstoß nach Raetien 383 wurden die Juthungen durch ein Heer von Alanen und Hunnen zurückgeschlagen. Lex Alamannorum > Unter dem Namen Pactus Alamannorum wurde es wahrscheinlich bereits vor 580 als alamannisches Volksrecht aufgeschrieben und unter Karl d. G. reformiert. Es galt als Stammesrecht neben dem eigentlichen Alamanniens in ganz Schwaben und der nördlichen Schweiz. Nach http://www.geschichte-des-rechts.de/thema02-02-Quellen-Recht.htm#05 Rechtsquellen > Rechtsbücher; Rechtsquellenlehre; Fränkisches Recht |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | (DE-588)12205458X = Schott, Clausdieter |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 75-105 : Tab. |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1988 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00103705 Die Alemannen im Lichte der lateinischen Quellen / Gottlieb, Gunther 1988 Der alemannisch-schwäbische Sprachraum im historischen Kartenbild / Sick, Wolf-Dieter 1988 Der Sprachatlas von Bayerisch-Schwaben im Rahmen der anderen Sprachatlanten des Alemannischen / König, Werner 1988 Alemannien und Italien vom 7. bis 10. Jahrhundert / Fried, Pankraz 1988 Alemannisch-schwäbische Stammesgeschichte als Faktor regionaler Traditionsbildung / Schreiner, Klaus 1988 Zur Kontinuität und zu den Grenzen des Alemannischen im Frühmittelalter / Geuenich, Dieter 1988 Der alemannische Raum im frühen Mittelalter : Die archäologischen Quellen / Hübener, Wolfgang 1988 Die historische Landschaft zwischen Lech und Vogesen : Forschungen und Fragen zur gesamtalemannischen Geschichte / Fried, Pankraz; Sick, Wolf-Dieter 1988 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | D 03.02 |
[92a | ] | C |
[92c | ] | 05 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1990 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20150625/12:47:50-865978/292 obar |
[99K | ] | 20150625/17:57:30-838333/765 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19980615/16:53:00 |
[99w | ] | 20050803 |