[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00063622 |
[15 | ] | 401510 |
[15w | ] | cd00063622 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Das kanonische Zinsverbot : Ein rechtshistorischer Beitrag zur spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Kreditordnung |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Zinsverbot > Wucher > Zinsverbot bezeichnet das im Alten Testament der Bibel und im Koran ausgesprochene Verbot, Zinsen zu verlangen. Dieses Verbot galt über lange Zeit auch im Christentum, wurde später jedoch abgeschwächt bzw. ganz aufgehoben. Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Speyer (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Spiess, Pirmin |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 71-99 : Ill. |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1986 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00065324,0001 Nach Speyrer Recht und Gewohnheit : Von Struktur und Funktion des Speyrer Kapitalmarktes im Spätmittelalter / Kirchgässner, Bernhard 1986 Gestützt auf Subsidien und Anleihen : Aspekte zur Finanzwirtschaft Pfalz-Zweibrückens am Ende des Alten Reiches / Ammerich, Hans 1986 Beiträge zur Pfälzischen Geld- und Finanzgeschichte / Ammerich, Hans; Roller, Otto 1986 Die Pfalz muß deutsch bleiben : Finanzierung und Organisation der Abwehr separatistischer Bestrebungen in der Rheinpfalz 1918-1924 / Bräunche, Ernst Otto 1986 Die Kreditverhältnisse in der Pfalz im 19. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Hypothekenkredits und der Anfänge der Pfälzischen Hypothekenbank / Kermann, Joachim 1986 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | F 03.03.02 |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1988 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20130916/17:42:19-607132/1098 oMS |
[99K | ] | 20120911/18:32:47 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19980911 |
[99w | ] | 20050803 |