[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
00062800 |
[15 | ] | 402423 |
[15w | ] | cd00062800 |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Ämterkumulierung und Pfründenhäufung in nachtridentinischer Zeit |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Benefizium > Kirchenbenefizium; Pfründe; Kirchenpfründe; Präbende; Beneficium ecclesiasticum > Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für "Unterhalt" abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab. Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Österreich (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Rainer, Johann (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 337-348 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 1986 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
00064880 Consuetudo est optima legum interpres : Ein Beitrag zur Rechtsquellenlehre des 16. Jahrhunderts / Floßmann, Ursula 1986 Herrscherkirchen in der Schweiz und ihre sakrale Rechtskultur / Morsak, Louis C. 1986 Der "heilige" Roland und das Kaiserrecht / Trusen, Winfried 1986 Les ruses de la raison d'état ou histoire et droit naturel dans l'oeuvre et la pensée des fondateurs du droit naturel moderne / Dufour, Alfred 1986 Die Landgerichtsordnung für Wolkenstein von 1478 : Ein früher steirischer Beitrag zur Strafrechtskodifikation / Baltl, Hermann 1986 Aus der Zeit des Aufstiegs der österreichischen Kirchenrechtswissenschaft / Leisching, Peter 1986 Verzeichnis der Veröffentlichungen von Nikolaus Grass (seit Erscheinen der ersten ihm gewidmeten Festschrift im Jahre 1975) / Greiffenhagen, Karin 1986 Strafe, Strafzumessung und Erlöschen der Strafbarkeit nach erbländischen Strafrechtsquellen von 1499 bis 1768 / Hellbling, Ernst C. 1986 Zur Entwicklung der Finanzierung von Stadtplanung und Städtebau / Kocher, Gernot 1986 Peccatum Ariolandi est non obedire : Zur Aggravatio und Reaggravatio kirchlicher Strafen im Jahre 1401 / Hageneder, Othmar 1986 Das kanonistische Werk eines Innsbrucker Professors des 18. Jahrhunderts / Carlen, Louis 1986 Aus dem Leben eines "liederlichen Weibsbildes" : Zur rechtlichen und sozialen Stellung der steirischen Bevölkerung im 18. Jahrhundert / Valentinitsch, Helfried 1986 Normenautorität und grundherrschaftliche Vertragspraxis / Brauneder, Wilhelm 1986 Wibald von Stablo, der Trierer Dom- und Reliquienschatz und die Reichskrone : Für manchen fast eine frivole Geschichte / Faußner, Hans Constantin 1986 Festschrift Nikolaus Grass : Zum 70. Geburtstag dargebracht von Fachkollegen und Freunden / Ebert, Kurt 1986 Königs- und Papstherrschaft im Spiegel der Bistumsbesetzungen : Skizze einer Rechtsideologie / Ullmann, Walter 1986 Das Weinausschankrecht (ius propinandi oder propinationis) des Stiftes Wilten in Innsbruck bis zum Ende des 16. Jahrhunderts / Steinegger, Fritz 1986 |
[90 | [Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]] | H 07.03.04 |
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[92c | ] | 08 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 1988 |
[96 | frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)] | BT |
[99e | Änderungsdatum] | 20150521/14:24:54-827132/1774 obar |
[99K | ] | 20150521/18:35:15-827132/1897 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 19981103 |
[99w | ] | 20050803 |