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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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00062626
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Rechtsnorm und allgemeiner Rechtsgrundsatz : Die Rechts- und Souveränitätslehre Hermann Hellers im Richtungsstreit der deutschen Staatswissenschaft
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Juristen > Rechtsgelehrte; Rechtswissenschaftler Rechtsstaatlichkeit > Rechtsstaatsprinzip > Verfassungsrecht Staatswissenschaft > Polizeiwissenschaft Souveränität > Staatssouveränität; Nationale Souveränität; Nationale Unabhängigkeit; Nationale Selbstbestimmung; Souveränitätstheorie > Staatsrecht; Völkerrecht > In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin. Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden. Diese äußere Souveränität eines Staates besteht somit in seiner Völkerrechtsunmittelbarkeit, während seine innere Souveränität (? Volkssouveränität) umgekehrt durch die Fähigkeit zu staatlicher Selbstorganisation bestimmt wird; die äußere Souveränität wird in Analogie dazu zur Staatssouveränität.
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[31p
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diverse Spezialschlagwörter]
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Heller, Hermann (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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621-653
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[90
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[Standort]Signatur[ = Magazinsignatur]]
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N 12.03.03.04
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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1988
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frei verwendbar (z.B. bibliotheksspezifische Daten)]
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BT
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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19990312
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